Bundes­kabinett beschließt Sozial­­versicher­ungs­­rechen­­größen 2024


Bundes­kabinett beschließt Sozial­­versicher­ungs­­rechen­­größen 2024Am 11. Oktober 2023 hat das Bundeskabinett die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen.

Mit dieser Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Für 2024 wird demnach das Jahr 2022 zur Bewertung herangezogen.

Die Lohnentwicklung im Jahr 2022 betrug in den neuen Bundesländern 4,13 Prozent und in den alten Bundesländern 3,93 Prozent.

Was verändert sich dadurch unter anderem?
Die unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen der einzelnen Sozialversicherungszweige werden angehoben:

1. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung werden im Westen auf 7.550 Euro pro Monat (zuvor 7.300 Euro pro Monat) und im Osten auf 7.450 Euro (zuvor 7.100 Euro pro Monat) angehoben.

Bis zu dieser Grenze sind Rentenbeiträge in Höhe von 18,6% abzuführen.


2. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt bundeseinheitlich auf 5.175 pro Monat. Im Vorjahr lag die Grenze bei 4.987,50 Euro.

3. Die Versicherungspflichtgrenze steigt im Jahr 2024 von 66.600 auf 69.300 Euro Jahreseinkommen. Das bedeutet: Wer als Angestellter mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich privat krankenversichern.

Die Bezugsgröße wird angepasst:
Die Bezugsgröße ist unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder auch für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbst­ständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend.

Sie steigt im kommenden Jahr auf 3.535 Euro pro Monat (zuvor 3.395 Euro pro Monat) ind den alten und auf 3.465 Euro pro Monat (zuvor 3.290 Euro pro Monat) in den neuen Bundesländern.


Wie geht es weiter?
Bevor die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss der Bundesrat ihr noch zustimmen.

Sollten sich noch Änderungen ergeben, so werde ich zeitnah darüber informieren. Sollten Sie Fragen zu den neuen Rechengrößen haben, so kontaktieren Sie mich gerne.Zur Rentenberatung »

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